Aufgrund der unverändert hohen Investitionskosten hat die Verschuldung der Wasserversorgung Balgach gegenüber dem Gemeindehaushalt in den letzten Jahren stark zugenommen. Um der Verschuldung gegenüber dem Gemeindehaushalt zumindest teilweise entgegenzuwirken, hat der Gemeinderat Balgach an seiner letzten Sitzung beschlossen, den Wassertarif per 1. Januar 2026 von CHF 2.00 pro m3 auf neu CHF 2.20 pro m3 zu erhöhen.
In der Stellungnahme hält die Preisüberwachung PUE, Bern, fest, dass, mit der Unterbreitung der Anpassung der Gebühren die Gemeinde ihrer Konsultationspflicht gemäss Art. 14 Abs. 1 Preisüberwachungsgesetz (SR 942.20; abgekürzt PüG) nachgekommen ist. Die formellen Anforderungen von Art. 14 Abs. 1 PüG sind somit erfüllt.
Selbstdeklaration Wassergebühren
Mittels dieser Selbstdeklaration bestätigt die Gemeinde, dass sie die geplante Gebührenordnung mit der Checkliste des Preisüberwachers überprüft hat und die diesbezüglichen Vorgaben erfüllt.
Die Gemeinde Balgach bestätigt hiermit, dass…
- Gebührenentscheid:
- Die für die Festlegung oder Genehmigung der Gebühren zuständige Behörde ist: Der Gemeinderat Balgach.
- Der Entscheid ist erfolgt am 24. November 2025 (Neuer Tarif ab 01.01.2026)
- Kostenabgrenzung:
- In unserer Rechnung nur Kosten ausgewiesen werden, die durch verursachergerechte Gebühren zu decken sind.
- Die Abschreibungsdauern mindestens den von der Branche empfohlenen oder den maximal zulässigen des Kantons entsprechen.
- Die gesamten in die laufende Rechnung verbuchten Investitionen höchstens 10 % der Gesamtkosten ausmachen.
- Die Betriebskosten auf den durchschnittlichen (bereinigten) Betriebskosten der letzten 3 Jahre basieren. Die kalkulierte generelle Teuerung bei den Betriebskosten beträgt nicht mehr als die durchschnittliche Teuerung der letzten 5 Jahre.
- Das Gebührensystem alle Nutzerinnen und Nutzer der Wasserversorgung berücksichtigt.
- Das Grundgebührenmodell einem der empfohlenen Modelle entspricht.
- Die Anschlussgebühren, im Vergleich zur aktuellen Situation, für keine Gebäudekategorie um mehr als 20 % erhöht oder gesenkt werden.
- Die Gebührenerhöhung für keinen Haushalttyp oder Betrieb(styp) mehr als 30 % ausmacht.
- Die Gebühr für die Standardhaushalte gemäss Gebührenvergleich des Preisüberwachers für alle Haushalttypen unter CHF 2.44 pro m3 (inkl. Anteil Grundgebühren) liegt.
- Keine zusätzlichen Abschreibungen macht und keine zusätzlichen Reserven oder Vorfinanzierungen äufnet.
- Die geplanten Gebühren nur die angemessenen durchschnittlichen jährlichen Kosten decken.