Der Einbürgerungsrat beschliesst über die Erteilung des Gemeinde- und Ortsbürgerrechts. Seine Beschlüsse unterliegen einem Auflage- und Einspracheverfahren. Die Einzelheiten des Verfahrens sind in den Art. 20 bis 33 des kantonalen Gesetzes über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.1) geregelt.

Der Einbürgerungsrat Balgach hat mit Beschluss vom 11. November 2025 nach eingehender Prüfung folgenden Personen das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht von Balgach erteilt:

 Jakschik Ulrike, geb. 30.01.1987, von Deutschland
Wohnhaft Mühlackerstrasse 37, 9436 Balgach

Siebert Anton, geb. 31.01.1979, von Deutschland
Siebert Oxana, geb. 12.10.1977, von Deutschland
Siebert Fabian, geb. 16.08.2011, von Deutschland
Siebert Oliver, geb. 16.08.2011, von Deutschland
alle wohnhaft Gerbestrasse 2b, 9436 Balgach

Padovan Boris, geb. 15.04.1975, von Italien
Padovan Victoria, geb. 04.06.2016, von Italien
Padovan Elizabeth, geb. 23.09.2018, von Italien
alle wohnhaft Kugelstrasse 18, 9436 Balgach

Berceanu Iulia, geb. 29.03.2012, von Rumänien
Wohnhaft Hauptstrasse 41, 9436 Balgach

Berceanu Ovidiu, geb. 14.04.2010, von Rumänien
Wohnhaft Hauptstrasse 41, 9436 Balgach

Jimenez Soraya, geb. 07.05.1972, von Spanien
Jimenez Amalia, geb. 18.06.2014, von Spanien
alle wohnhaft Hauptstrasse 17, 9436 Balgach

Ritter Harald, geb. 28.10.1977, von Österreich
Wohnhaft Berneckerstrasse 217a, 9435 Heerbrugg

Die Auflagedossiers der genannten Personen liegen (unter Beachtung von Art. 145 ZPO, Stillstand der Fristen) während 30 Tagen, d.h. vom 28. November 2025 bis 17. Dezember 2025 und 5. Januar 2026 bis 14. Januar 2026 im Rathaus Balgach, Gemeinderatskanzlei, öffentlich auf. Für die Einsicht in die Auflagedossiers ist mit Herr Stephan Kobler, Tel. 058 228 80 66, vorgängig ein Termin zu vereinbaren.

Stimmberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner der Politischen Gemeinde Balgach können während der Auflagefrist Einsicht in die Dossiers nehmen und gegen den Beschluss des Einbürgerungsrates schriftlich und begründet Einsprache erheben. Die Einsprache ist innert der Auflagefrist beim Einbürgerungsrat der Gemeinde Balgach, Turnhallestrasse 1, 9436 Balgach, einzureichen.