Die Gemeinden des Kantons St. Gallen sind durch das neue Planungs- und Baugesetz des Kantons St. Gallen verpflichtet, ihre Gemeindestrassenpläne zusammen mit der Ortsplanungsrevision zu überarbeiten. Aufgrund dessen hat die politische Gemeinde Balgach den Gemeindestrassenplan inkl. Fuss-, Wander- und Radwegplan (FWR-Plan) systematisch überprüft und auf den aktuellen Stand gebracht. Konkret wurde der Plan der aktuellen amtlichen Vermessung sowie dem effektiven Verlauf im Gelände angepasst. Gleichzeitig wurden die Klassierungen aller Strassen und Wege überprüft und wo nötig korrigiert. Die Vorprüfung durch die zuständigen kantonalen Amtsstellen ist bereits erfolgt. Die Rückmeldungen sind entsprechend in die Projektunterlagen eingeflossen.
Der Gemeinderat Balgach hat den Gemeindestrassenplan und den Fuss-, Wander- und Radwegplan (FWR-Plan) samt Planungsbericht am 12. Januar 2026 in Anwendung von Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) erlassen.
Die Planerlasse liegen unter Eröffnung einer Einsprachefrist von dreissig Tagen, das heisst vom Freitag, 6. Februar 2026, bis Montag, 9. März 2026, im Eingangsbereich des Rathauses Balgach, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Sämtliche Dokumente können zudem auf der Webseite der Gemeinde Balgach unter www.balgach.ch eingesehen werden.
Rechtsmittel
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die Planerlasse beim Gemeinderat Balgach schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten (Art. 46 StrG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1; abgekürzt VRP).