Der Einbürgerungsrat beschliesst über die Erteilung des Gemeinde- und Ortsbürgerrechts. Seine Beschlüsse unterliegen einem Auflage- und Einspracheverfahren. Die Einzelheiten des Verfahrens sind in den Art. 20 bis 33 des kantonalen Gesetzes über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.1) geregelt.
Der Einbürgerungsrat Balgach hat mit Beschluss vom 3. Februar 2026 nach eingehender Prüfung folgenden Personen das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht von Balgach erteilt:
Azizi-Alimi Almedine, geb. 09.11.1994, von Serbien
Alimi Ariana, geb. 04.04.2022, von Serbien
Alimi Fiona, geb. 14.07.2024, von Serbien
Alimi Elian, geb. 12.12.2025, von Serbien
alle wohnhaft Kamorstrasse 3, 9436 Balgach
Azizi Djemile, geb. 28.03.1995, von Nordmazedonien
Islami Anik, geb. 16.01.2022, von Nordmazedonien
beide wohnhaft Berneckerstrasse 215, 9435 Heerbrugg
Ceman Nermina, geb. 29.07.1984, von Montenegro
Wohnhaft Florastrasse 208, 9435 Heerbrugg
Die Auflagedossiers der genannten Personen liegen (unter Beachtung von Art. 145 ZPO, Stillstand der Fristen) während 30 Tagen, d.h. vom 20. Februar 2026 bis 23. März 2026 im Rathaus Balgach, Gemeinderatskanzlei, öffentlich auf. Für die Einsicht in die Auflagedossiers ist mit Herr Stephan Kobler, Tel. 058 228 80 66, vorgängig ein Termin zu vereinbaren.
Stimmberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner der Politischen Gemeinde Balgach können während der Auflagefrist Einsicht in die Dossiers nehmen und gegen den Beschluss des Einbürgerungsrates schriftlich und begründet Einsprache erheben. Die Einsprache ist innert der Auflagefrist beim Einbürgerungsrat der Gemeinde Balgach, Turnhallestrasse 1, 9436 Balgach, einzureichen.