Der Einbürgerungsrat beschliesst über die Erteilung des Gemeinde- und Ortsbürgerrechts. Seine Beschlüsse unterliegen einem Auflage- und Einspracheverfahren. Die Einzelheiten des Verfahrens sind in den Art. 20 bis 33 des kantonalen Gesetzes über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.1) geregelt.
Der Einbürgerungsrat Balgach hat mit Beschluss vom 12. Mai 2026 nach eingehender Prüfung folgenden Personen das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht von Balgach erteilt:
Muslic Deldina, geb. 26.12.1981, von Bosnien und Herzegowina
wohnhaft Wiesenstrasse 15a, 9436 Balgach
Spanbalch Markus, geb. 20.02.1976, von Deutschland
Spanbalch Verena Jasmin, geb. 03.10.1983, von Deutschland
Spanbalch Anton Henri, geb. 17.10.2012, von Deutschland
Spanbalch Anna Frieda, geb. 03.11.2014, von Deutschland
alle wohnhaft Engestrasse 2, 9436 Balgach
Rexhepi Merita, geb. 30.10.2001, von Serbien
Wohnhaft Balgacherstrasse 232, 9435 Heerbrugg
Florio Massimiliano, geb. 30.04.1974, von Italien
Wohnhaft Hauptstrasse 41, 9436 Balgach
Yilmaz Meltem, geb. 13.04.1993, von Deutschland
Wohnhaft Kapfstrasse 7a, 9436 Balgach
Die Auflagedossiers der genannten Personen liegen (unter Beachtung von Art. 145 ZPO, Stillstand der Fristen) während 30 Tagen, d.h. vom 18. Mai 2026 bis 16. Juni 2026 im Rathaus Balgach, Gemeinderatskanzlei, öffentlich auf. Für die Einsicht in die Auflagedossiers ist mit Herr Stephan Kobler, Tel. 058 228 80 66, vorgängig ein Termin zu vereinbaren.
Stimmberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner der Politischen Gemeinde Balgach können während der Auflagefrist Einsicht in die Dossiers nehmen und gegen den Beschluss des Einbürgerungsrates schriftlich und begründet Einsprache erheben. Die Einsprache ist innert der Auflagefrist beim Einbürgerungsrat der Gemeinde Balgach, Turnhallestrasse 1, 9436 Balgach, einzureichen.